Fördergelder für barrierefreie Websites

Wussten Sie schon, dass gemeinnützige Organisationen von der Aktion Mensch 5.000 € erhalten können, um ihre eigenen Seiten den internationalen Richtlinien entsprechend barrierefrei zu gestalten?

Die Förderprogramme der Aktion Mensch sind in erster Linie für gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland konzipiert. Diese Organisationen setzen sich dafür ein, die Zugänglichkeit und Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu verbessern. Die Zielgruppe umfasst eine breite Palette von Institutionen, darunter Vereine, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), Unternehmergesellschaften, Kirchen und Genossenschaften.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aktion Mensch in ihren Förderrichtlinien genaue Informationen darüber bereitstellt, welche Arten von Organisationen förderfähig sind. Diese Richtlinien dienen als Leitfaden für Antragsteller und sollten sorgfältig gelesen werden, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Aktion Mensch legt besonderen Wert darauf, Projekte zu unterstützen, die die gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion fördern. Wenn Ihre Organisation sich diesem Ziel verschrieben hat, könnte das Förderprogramm der Aktion Mensch eine wertvolle Unterstützung für Ihr Vorhaben bieten.

Mikroförderung für Barrierefreiheit

Die Mikroförderung eignet sich für vielfältige, lokale Projektideen, die klein und niederschwellig sind. Außerdem unterstützt die Aktion Mensch Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen und beispielsweise ein Netzwerk planen oder aufbauen.

Wie viel gibt es

maximal 100% der förderfähigen Kosten = maximal 5.000 Euro

Laufzeit

Laufzeit bis 1 Jahr

Finanzierungsmittel

Bei Kosten bis zu 5.000 Euro ist kein eigenes Geld notwendig

Anforderungen an die Mikroförderung:

  • Pro Projekt-Partner wird nur ein Projekt pro Jahr bewilligt. Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können jedoch für jede dieser Einrichtungen oder Dienste eine Projektförderung beantragen. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs.
  • Die Gesamtkosten betragen maximal 15.000 Euro.
  • Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.

Weitere Fördermöglichkeiten innerhalb des Programms „Barrierefreiheit für alle“