Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt und Zustandekommen von Verträgen

Die­ser Ver­trag regelt das recht­li­che Ver­hält­nis zwi­schen Jan-Hinrich Fehlis, Kötnerholzweg 25, 30451 Han­no­ver (nach­fol­gend “Jan-Hinrich Fehlis” genannt) und seinen Kun­den in Bezug auf die zur Ver­fü­gung­stel­lung von Soft­ware zur Nut­zung über das Inter­net (Soft­ware as a Ser­vice), die Ent­wick­lung von Soft­ware, Erbrin­gung von IT-Dienstleistungen, Bera­tung in den Berei­chen Online-Marketing, Com­pli­ance und Daten­schutz, E-Commerce, Social-Media und Software- /Webentwicklung sowie Content-Creation für Online und Offline.
Für die ent­spre­chende zur Ver­fü­gung­stel­lung ein­zel­ner Pro­dukte und Leis­tun­gen gel­ten ergän­zend die jewei­li­gen Service-Bedingungen. Im Falle eines Wider­spruchs zwi­schen die­sen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen und den Service-Bedingungen gehen die Service-Bedingungen vor.
Die Gel­tung abwei­chen­der oder über diese Rege­lun­gen hin­aus­ge­hen­der Bestim­mun­gen ist aus­ge­schlos­sen. Dies gilt ins­be­son­dere für all­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den, selbst wenn Jan-Hinrich Fehlis einen Auf­trag des Kun­den annimmt, in dem der Kunde auf seine all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen hin­weist und/oder dem all­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den bei­gefügt sind und Jan-Hinrich Fehlis dem nicht widerspricht.
Jan-Hinrich Fehlis erbringt ihre Leis­tun­gen nicht für Ver­brau­cher, son­dern aus­schließ­lich für die Zwe­cke der gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit des Kunden.
Wegen der Details des jewei­li­gen Ange­bo­tes erstellt der Anbie­ter dem Kun­den ein per­so­na­li­sier­tes grund­sätz­lich frei­blei­ben­des Ange­bot als PDF.

Leistungen von Jan-Hinrich Fehlis

Jan-Hinrich Fehlis stellt dem Kun­den ver­schie­dene Pro­dukte und Leis­tun­gen zur Ver­fü­gung. Im fol­gen­den wer­den Leis­tun­gen in den Berei­chen Software-as-a-Service sowie all­ge­meine Leis­tun­gen beschrieben

Software-as-a-Service

Jan-Hinrich Fehlis stellt dem Kun­den das in den Service-Bedingungen bezeich­nete und beschrie­bene Soft­ware­pro­dukt (“Soft­ware”), zur Nut­zung über das Inter­net zur Ver­fü­gung (“Ser­vice”). Die Soft­ware wird auf Ser­vern eines von Jan-Hinrich Fehlis genutz­ten Rechen­zen­trums betrieben.
Der Kunde erhält für die Lauf­zeit die­ses Ver­tra­ges das nicht aus­schließ­li­che und nicht über­trag­bare Recht, auf die Soft­ware mit­tels einer Inter­net­ver­bin­dung zuzu­grei­fen und für eigene Geschäfts­zwe­cke aus­schließ­lich in Aus­übung sei­ner gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zu nut­zen. Für die Inter­net­ver­bin­dung zwi­schen dem Kun­den und dem Rechen­zen­trum und die hier­für erfor­der­li­che Hard- und Soft­ware ist der Kunde ver­ant­wort­lich. Eine Nut­zungs­über­las­sung oder Bereit­stel­lung des Ser­vices an Dritte ist untersagt.
Eine Ver­än­de­rung des Ser­vices, ins­be­son­dere eine Umpro­gram­mie­rung nach Wün­schen des Kun­den, ist nicht geschul­det. Ent­spre­chende Ser­vice­leis­tun­gen sind beson­ders zu ver­ein­ba­ren und zu vergüten.
Jan-Hinrich Fehlis kann den Ser­vice ein­schließ­lich des­sen Sys­tem­an­for­de­run­gen zur Anpas­sung an tech­ni­sche oder wirt­schaft­li­che Markt­ver­än­de­run­gen und aus wich­ti­gem Grund ändern. Ein sol­cher liegt ins­be­son­dere vor, wenn die Ände­rung erfor­der­lich ist, auf­grund einer not­wen­di­gen Anpas­sung an eine neue Rechts­lage oder Recht­spre­chung, geän­der­ten tech­ni­schen Rah­men­be­din­gun­gen, des Schut­zes der Sys­tem­si­cher­heit, oder der Fort­ent­wick­lung des Ser­vices. Jan-Hinrich Fehlis wird den Kun­den auf für ihn nach­tei­lige Ände­rung recht­zei­tig, in der Regel zwei Wochen vor dem Inkraft­tre­ten per E-Mail hin­wei­sen. Die Zustim­mung des Kun­den zu einer sol­chen Ände­rung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Ände­rung nicht bis zum Ände­rungs­ter­min schrift­lich oder per E-Mail widerspricht.

Softwareentwicklung / Webentwicklung

Jan-Hinrich Fehlis ent­wi­ckelt für Kun­den indi­vi­dua­li­sierte Soft­ware / Web­sei­ten und stellt diese (je nach Auf­trag) auf Ser­vern eines von Jan-Hinrich Fehlis genutz­ten Rechen­zen­trums oder auf Ser­vern des Kun­den zur Verfügung.

Beratung

Jan-Hinrich Fehlis berät Kun­den im Umgang mit Online-Marketing, E-Commerce, Social-Media und Software- / Web­ent­wick­lung, Com­pli­ance und Datenschutz.
Der Umfang der Bera­tung wird vorab defi­niert und einem Bera­tungs­ver­trag fest­ge­hal­ten. In die­sem Zuge kön­nen auch Mei­len­steine für das Pro­jekt defi­niert werden.
Bera­tungs­leis­tun­gen wer­den als Dienst­ver­trag behandelt.

Content-Creation

Jan-Hinrich Fehlis erstellt für Kun­den Inhalte für Online- und Offline-Medien. Aus­züge aus der Leis­tungs­pa­lette: Foto­gra­fie, Gra­fi­ker­stel­lung, Film, Layout.
Der Umfang der Content-Creation wird vorab mit dem Kun­den defi­niert. In die­sem Zuge wer­den auch Mei­len­steine für das Pro­jekt definiert.

Vergütung und Zahlungsverzug

Der Kunde schul­det Jan-Hinrich Fehlis für die Nut­zung des Ser­vices wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit die ver­ein­barte Vergütung.
Alle Preise ver­ste­hen sich zuzüg­lich der jeweils gel­ten­den gesetz­li­chen Umsatzsteuer.
Kommt der Kunde für zwei Kalen­der­mo­nate mit der Bezah­lung der Ver­gü­tung oder in einem Zeit­raum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezah­lung der Ver­gü­tung in Höhe eines Betra­ges, der das dop­pelte einer monat­li­chen Gebühr erreicht, in Ver­zug, ist Jan-Hinrich Fehlis berech­tigt, nach ent­spre­chen­der Andro­hung per E-Mail oder per Brief den Zugang zum Ser­vice zu sper­ren oder den Ver­trag außer­or­dent­lich zu kündigen.
Jan-Hinrich Fehlis ist berech­tigt, die mit dem Kun­den ver­ein­bar­ten Preise jeweils mit Ablauf von min­des­tens 12 Mona­ten seit dem Wirk­sam­wer­den der letz­ten Preis­än­de­rung, erst­mals frü­hes­tens 12 Monate nach Abschluss des Soft­ware as a Ser­vice Ver­tra­ges, mit Wir­kung zu Beginn der fol­gen­den Ver­län­ge­rungs­lauf­zeit zu erhö­hen oder zu redu­zie­ren. Die geän­der­ten Preise wer­den wirk­sam, wenn Jan-Hinrich Fehlis sie dem Kun­den min­des­tens sechs Wochen vor Wirk­sam­wer­den vorab schrift­lich oder per E-Mail ankün­digt und der Kunde ihnen nicht inner­halb von sechs Wochen nach der Mit­tei­lung schrift­lich oder per E-Mail wider­spricht. Bei der Ankün­di­gung der Preis­än­de­rung wird Jan-Hinrich Fehlis auf diese Rechts­folge noch ein­mal geson­dert hin­wei­sen. Wider­spricht der Kunde, so gel­ten die bis­he­ri­gen Preise wei­ter. Jan-Hinrich Fehlis hat dann das Recht den Ver­trag ordent­lich zu kündigen.
Bei Auf­trä­gen (aus­ge­nom­men Soft­ware as a ser­vice) die einen Wert von 500€ über­schrei­ten wer­den vom Anbie­ter Abschlags­rech­nun­gen erstellt.

Diese sehen in der Regel eine pro­zen­tuale Ver­tei­lung des Gesamt­be­tra­ges vor.

Die Ver­tei­lung lau­tet wie folgt: 50 / 50
50 % wer­den nach Bestä­ti­gung des Auf­trags fällig.
50 % wer­den nach Abnahme der Soft­ware durch den Auf­trag­ge­ber fällig.

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Dem Kun­den obliegt es, regel­mä­ßig Siche­rungs­ko­pien der von ihm ein­ge­ge­be­nen oder ander­wei­tig an Jan-Hinrich Fehlis über­mit­tel­ten Daten anzu­fer­ti­gen oder die ent­spre­chen­den Infor­ma­tio­nen aus­zu­dru­cken und auf­zu­be­wah­ren, um bei Ver­lust der Daten und Infor­ma­tio­nen die Rekon­struk­tion der­sel­ben zu ermöglichen.
Auf Wunsch des Kun­den kann Jan-Hinrich Fehlis jeder­zeit einen SQL-Dump / eine Sicher­heits­ko­pie für den Kun­den erstel­len. Ent­spre­chende Ser­vice­leis­tun­gen sind geson­dert zu ver­ein­ba­ren und zu vergüten.

Leistungsbedingungen und Termine

Abga­be­ter­mine und Mei­len­steine der geplan­ten Dienst­leis­tung wer­den jeweils indi­vi­du­ell bei Auf­trags­be­stä­ti­gung abgesprochen.
Hat Jan-Hinrich Fehlis ein dau­er­haf­tes Leis­tungs­hin­der­nis, ins­be­son­dere höhere Gewalt oder Nicht­be­lie­fe­rung durch eige­nen Lie­fe­ran­ten, obwohl recht­zei­tig ein ent­spre­chen­des Deckungs­ge­schäft getä­tigt wurde, nicht zu ver­tre­ten, so hat Jan-Hinrich Fehlis das Recht, inso­weit von einem Ver­trag mit dem Kun­den zurück­zu­tre­ten. Der Kunde wird dar­über unver­züg­lich infor­miert und emp­fan­gene Leis­tun­gen, ins­be­son­dere Zah­lun­gen, zurückerstattet.
Kann Jan-Hinrich Fehlis auf­grund von feh­len­den Infor­ma­tio­nen des Kun­den einen oder meh­rere Ter­mine nicht ein­hal­ten wird der Auf­trag aus­ge­setzt. Sofern die Infor­ma­tio­nen des Kun­den ein­tref­fen, behält sich Jan-Hinrich Fehlis vor einen Vor­lauf von bis 4 Wochen zur Wei­ter­ver­ar­bei­tung des Auf­tra­ges anzusetzen.

Kundendienst

Sie errei­chen meinen Kun­den­dienst per Mail an support@janfehlis.de

Kundendaten und Datenschutz

Die vom Kun­den im Rah­men der Nut­zung des Ser­vices ein­ge­ge­be­nen und die dabei erzeug­ten und dem Kun­den zure­chen­ba­ren Daten (“Kun­den­da­ten”) ste­hen aus­schließ­lich dem Kun­den zu. Jan-Hinrich Fehlis behan­delt die Kun­den­da­ten vertraulich.
Soweit es sich bei den Kun­den­da­ten um per­so­nen­be­zo­gene Daten han­delt, ver­ar­bei­tet Jan-Hinrich Fehlis die Kun­den­da­ten als Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­ter im Sinne des § 62 BDSG aus­schließ­lich im Auf­trag und nach den Wei­sun­gen des Kun­den und aus­schließ­lich zum Zwe­cke der Bereit­stel­lung des Ser­vices. Jan-Hinrich Fehlis trifft ange­mes­sene tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zum Schutz der Kun­den­da­ten. Der Kunde bleibt für die Recht­mä­ßig­keit der Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung der Kun­den­da­ten gemäß den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen, ins­be­son­dere des BDSG und der DSGVO, ver­ant­wort­lich. Ein­zel­hei­ten regeln die Par­teien in einem geson­der­ten Ver­trag zur Auftragsdatenverarbeitung.

Mängelansprüche

Män­gel des Ser­vices mel­det der Kunde unver­züg­lich an Jan-Hinrich Fehlis und erläu­tert die nähe­ren Umstände des Zustan­de­kom­men. Jan-Hinrich Fehlis wird den Man­gel inner­halb ange­mes­se­ner Frist beseitigen.
Etwaige Ser­vice Levels für die Män­gel­be­sei­ti­gung ein­zel­ner Ser­vices sind in der Service-Beschreibung (SLA) geregelt.

Freistellungspflichten

Machen Dritte gegen­über Jan-Hinrich Fehlis Ansprü­che bzw. Rechts­ver­let­zun­gen gel­tend, die auf der Behaup­tung beru­hen, dass der Kunde gegen seine ver­trag­li­chen Pflich­ten ver­sto­ßen hat, ins­be­son­dere rechts­wid­rige Daten in den Ser­vice ein­ge­spielt oder den Ser­vice in wett­be­werbs­wid­ri­ger oder sonst rechts­wid­ri­ger Weise genutzt hat, so wird der Kunde Jan-Hinrich Fehlis von die­sen Ansprü­chen unver­züg­lich frei­stel­len, Jan-Hinrich Fehlis bei der Rechts­ver­tei­di­gung ange­mes­sene Unter­stüt­zung bie­ten und Jan-Hinrich Fehlis von den Kos­ten der Rechts­ver­tei­di­gung freistellen.
Vor­aus­set­zung für die Frei­stel­lungs­pflicht ist, dass Jan-Hinrich Fehlis den Kun­den über gel­tend gemachte Ansprü­che unver­züg­lich schrift­lich oder per E-Mail infor­miert, keine Aner­kennt­nisse oder gleich­kom­mende Erklä­run­gen abgibt und es dem Kun­den ermög­licht, auf Kos­ten des Kun­den – soweit mög­lich – alle gericht­li­chen und außer­ge­richt­li­chen Ver­hand­lun­gen über die Ansprü­che zu führen.

Haftung

Jan-Hinrich Fehlis haf­tet bei Vor­satz, Arg­list und gro­ber Fahr­läs­sig­keit nach den gesetz­li­chen Vorschriften.
Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit haf­tet Jan-Hinrich Fehlis nur bei Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht, seinen Erfül­lung die ord­nungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf seinen Ein­hal­tung der Kunde regel­mä­ßig ver­trauen darf (Kar­di­nal­pflicht). In die­sen Fäl­len haf­tet Jan-Hinrich Fehlis ledig­lich in Höhe des ver­nünf­tig vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Schadens.
In Fäl­len leich­ter Fahr­läs­sig­keit ist die Haf­tung für alle übri­gen Schä­den, ins­be­son­dere Fol­ge­schä­den, mit­tel­bare Schä­den oder ent­gan­ge­nen Gewinn, ausgeschlossen.
Vor­ste­hende Beschrän­kun­gen gel­ten nicht bei Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit, sowie bei einer Haf­tung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz oder der Über­nahme einer aus­drück­li­chen Garan­tie. Garan­tien durch Jan-Hinrich Fehlis erfol­gen nur schrift­lich und sind als sol­che zu bezeichnen.
Soweit die Haf­tung von Jan-Hinrich Fehlis aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haf­tung seinen Erfül­lungs­ge­hil­fen, Arbeit­neh­mer, sons­ti­gen Mit­ar­bei­ter und Vertreter.

Laufzeit und Kündigung

Der Ver­trag wird auf unbe­stimmte Zeit geschlos­sen und kann von jeder Par­tei mit einer Kün­di­gungs­frist von 3 Mona­ten zum Monats­ende gekün­digt werden.
Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung bei­der Par­teien aus wich­ti­gem Grund bleibt hier­von unberührt.
Jede Kün­di­gung muss schrift­lich erfolgen.
Nach Been­di­gung des Ver­trags hat der Kunde noch 4 Wochen Zeit auf die Kun­den­da­ten zuzu­grei­fen. Mit Ablauf von einem Monat nach Ver­trags­ende – oder vor­her auf Ver­lan­gen des Kun­den – wird Jan-Hinrich Fehlis die Kun­den­da­ten end­gül­tig und voll­stän­dig löschen, sofern dem nicht gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­pflich­ten von Jan-Hinrich Fehlis ent­ge­gen­ste­hen. Zu einer abwei­chen­den Her­aus­gabe der Kun­den­da­ten ist Jan-Hinrich Fehlis nur ver­pflich­tet, wenn dies geson­dert ver­ein­bart und ver­gü­tet wird, ins­be­son­dere kann Jan-Hinrich Fehlis auf Wunsch des Kun­den die benö­tig­ten Daten als MySQL-Dump zur Ver­fü­gung stellen.

Schlussbestimmungen

Die Service-Bedingungen des jeweils beauf­trag­ten Ser­vices sind Vertragsbestandteil.
Der Kunde kann mit ande­ren Ansprü­chen als mit sei­nen ver­trag­li­chen Gegen­for­de­run­gen aus dem jeweils betrof­fe­nen Rechts­ge­schäft nur auf­rech­nen oder ein Zurück­be­hal­tungs­recht gel­tend machen, wenn die­ser Anspruch von Jan-Hinrich Fehlis unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt ist.
Ände­run­gen die­ses Ver­tra­ges bedür­fen der Schrift­form. Dies gilt auch für die Abbe­din­gung des Schriftformerfordernisses.
Jan-Hinrich Fehlis ist berech­tigt Ände­run­gen der Leis­tungs­be­schrei­bung oder der all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen und sons­ti­ger Bedin­gun­gen vor­zu­neh­men. Ände­run­gen dür­fen nur aus trif­ti­gen Grün­den durch­ge­führt wer­den, ins­be­son­dere auf­grund neuer tech­ni­scher Ent­wick­lun­gen, Ände­run­gen der Recht­spre­chung oder sons­ti­gen gleich­wer­ti­gen Grün­den. Wird durch die Ände­rung das ver­trag­li­che Gleich­ge­wicht zwi­schen den Par­teien erheb­lich gestört, so unter­bleibt die Ände­rung. Im Übri­gen bedür­fen Ände­run­gen der Zustim­mung des Kunden.
Auf die­sen Ver­trag fin­det aus­schließ­lich deut­sches Recht unter Aus­schluss des UN Kauf­rechts Anwendung.
Ist der Kunde Kauf­mann, eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Son­der­ver­mö­gen, so ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand Hannover.
Soll­ten ein­zelne Bestim­mun­gen die­ser Bedin­gun­gen ganz oder teil­weise nicht rechts­wirk­sam oder nicht durch­führ­bar sein oder wer­den, so wird hier­durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen des jewei­li­gen Ver­trags nicht berührt.

Nennung des Kunden als Referenz

Jan-Hinrich Fehlis behält sich das Recht vor, den Kunden als Referenz auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Der Kunde wird entfernt, wenn keine aktive Geschäftsbeziehung mehr besteht. Der Kunde kann jederzeit per E-Mail oder Brief Einspruch gegen die Veröffentlichung erheben oder den Firmennamen von der Website entfernen lassen.
Umgekehrt besteht keine Verpflichtung von Jan-Hinrich Fehlis den Kunden auf seiner Website zu nennen.

Stand 15.01.2021

Gül­tig ab 01.01.2020