Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Betrifft es dein Unternehmen?

Der 28. Juni 2025 rückt immer näher – und damit die Frist zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). In den letzten Wochen haben sich viele Personen mit einer zentralen Frage an mich gewandt: „Betrifft mich das BFSG überhaupt?“ Hier die wichtigsten Informationen kurz und verständlich zusammengefasst.

Verfasst von

Jan-Hinrich Fehlis

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Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein.

Wer muss handeln? Wer ist ausgenommen?

B2C-Unternehmen im Fokus

Das BFSG gilt für alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbrauchende (B2C) richten. Dazu gehören Webseiten, Online-Shops, Apps und digitale Dienste.

Bei ausschließlichen B2B-Lösungen besteht kein Handlungsbedarf – das BFSG betrifft diese nicht.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Für kleine Unternehmen gibt es eine Ausnahme: Wer weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt UND einen Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro hat, ist von der Pflicht zur Barrierefreiheit formell befreit.

Dennoch gilt: Barrierefreiheit bedeutet mehr Reichweite und bessere Nutzungserfahrung für alle – ein Wettbewerbsvorteil, der nicht unterschätzt werden sollte.

Vorbereitungsmaßnahmen

Ein proaktiver Ansatz wird empfohlen:

  1. Analyse des digitalen Angebots: Was ist bereits barrierefrei, wo bestehen Lücken?
  2. Erstellung eines Umsetzungsplans: Priorisierung wichtiger Änderungen und Festlegung realistischer Fristen.
  3. Weiterbildung des Teams: Barrierefreiheit betrifft alle Bereiche – von der Entwicklung bis zum Marketing.

Hinweis: Wir führen keine Rechtsberatung durch und empfehlen, einen Fachanwalt für den rechtssicheren Betrieb Ihrer Website zu konsultieren.

Weiterführende Informationen

Gehirngerecht bietet hier eine gute Übersicht: gehirngerecht.digital/bfsg

Für tiefere Einblicke in das BFSG:

FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
(Bundesfachstelle für Barrierefreiheit)

Rechtliche Einschätzung zum BFSG

Digitale Barrierefreiheit – darauf kommt es bis 2025 an

Plan zur digitalen Barrierefreiheit

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